FÜHRERSCHEIN KLASSE A

Ab 16 Jahren können Sie einen Motorradführerschein der Klasse A1 machen. Damit können Sie Leichtkrafträder mit einer Motorleistung bis 11 kW und einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW fahren. Ab 18 Jahren können Sie einen Führerschein der Klasse A2 erwerben. Damit können Sie Motorräder mit Leistungen bis 35 kW fahren. Nach zwei Jahren – also 20 Jahren – können Sie als Inhaber der Klasse A2 auch einen Führerschein der Klasse A erwerben. Heben Sie die Motorleistungsbegrenzung von Motorrädern und Dreirädern auf. Mit 21 Jahren können Sie den Führerschein der Klasse A für ein dreirädriges Kraftfahrzeug über 15 Kilowatt machen.

Angaben zu den verschiedenen Klassen A, A1, A2 und AM!

MOFA mit 15 Jahren - Führerscheinklasse am

Wer ein Mofa (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) fahren will, muss mindestens 15 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht nötig. Es ist jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitzuführen. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

 

Führerscheinklasse a1

Theoriestunden

Die Klasse A1 setzt die Teilnahme an mindestens zwölf Doppelstunden à 90 Minuten voraus, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Sollten Sie den Führerschein erweitern, sind sechs Doppelstunden für den Grundstoff Pflicht. Dazu kommen vier Doppelstunden à 90 Minuten zur Vermittlung des Zusatzstoffs.

Praxisstunden

Wie beim Pkw ist auch die Grundausbildung beim Motorradführerschein an die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung gebunden, d.h., die Zahl der Stunden ist von den individuellen Fähigkeiten und dem persönlichen Lernfortschritt abhängig.

 

FÜHRERSCHEINKLASSE A2

THEORIESTUNDEN

Der Theorieumfang beim Erwerb von Klasse A2 entspricht Klasse A1. Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

PRAXISSTUNDEN

Die Grundausbildung und die Sonderfahrten sind im Umfang identisch mit Klasse A1.

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2 gelten folgende Vorschriften:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die Klasse A1 noch nicht seit mindestens zwei Jahren, reduziert sich die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten auf:

  • Drei Fahrstunden a 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
  • Zwei Fahrstunde a 45 Minuten auf der Autobahn
  • Eine Fahrstunde a 45 Minuten bei Dunkelheit
 

FÜHRERSCHEINKLASSE A

Zum Einstiegsalter in die Klasse A gelten diese Grenzen:

  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
  • 21 Jahre für dreijährige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW
  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
Theoriestunden
  • Zwölf Doppelstunden à 90 Minuten für den Grundstoff
  • Vier Doppelstunden à 90 Minuten für den Zusatzstoff

Achtung: Beim Aufstieg von Klasse A2 nach Klasse A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.

Praxisstunden

Grundausbildung und Sonderfahrten entsprechen im Umfang der Klasse A1.

Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf Klasse A gelten folgende Regelungen:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die Klasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf Klasse A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

  • Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • Zwei Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
  • Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dunkelheit

Mit der Ausbildung zur Führerscheinklasse A1, A2 oder A ist die Fahrzeugklasse AM natürlich mit abgedeckt.